Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Wettbewerb Recyclingkunst der IGORA-Genossenschaft

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

Der Veranstalter für die Gewinnspiele ist die IGORA-Genossenschaft, Zürich.

Teilnahme

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt durch das Erschaffen eines Kunstwerkes sowie der Registrierung zum Wettbewerb.  Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen ist die Teilnahme rechtens.

Verwendung der Bilder der Kunstwerke

Mit der Teilnahme am Wettbewerb und der Einsendung von Bild- und Video-Materialien wird der IGORA-Genossenschaft das Recht übertragen, das Bild- und Videomaterial der Kunstwerke im Rahmen des Wettbewerbes auf digitalen und analogen Kanälen zu veröffentlichen. Mit der Teilnahme bestätigen Sie, dass weder urheberische noch persönliche Rechte verletzt werden.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeiter der IGORA-Genossenschaft.

Durchführung des Votings

Das Voting setzt sich zu 50 % aus Stimmen aus der Bevölkerung und zu 50 % aus Stimmen der Jury zusammen. Im Anschluss werden die Gewinner ermittelt und bekanntgegeben. Die IGORA-Genossenschaft hat bei Verdacht auf Betrug das Recht, den Teilnehmer von der Aktion auszuschliessen. Ebenso behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Voting auszuschliessen, bei denen ein Verdacht auf Manipulation der Voting-Ergebnisse vorliegt.

Einsendeschluss/Gewinnermittlung

Der Teilnahmeschluss ist im Wettbewerb aufgeführt. Anmeldungen, die nach diesem Datum eingehen, nehmen nicht mehr am Voting teil.

Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Der Gewinn wird per Überweisung ausbezahlt werden. Voraussetzung für die Gewinnauszahlung ist ein Wohnsitz in der Schweiz. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinner selbst verantwortlich.

Bekanntgabe der Gewinner

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel wird der IGORA-Genossenschaft das Recht übertragen, das Kunstwerk mit Name und Vorname des Gewinners / der Gewinnerin zu veröffentlichen.

Verfall des Anspruchs auf den Gewinn

Sofern die Auszahlung des Gewinns an den ermittelten Gewinner oder die ermittelte Gewinnerin nicht möglich ist, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die ermittelte Gewinnerin oder der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert.

Rechtsweg und Haftung

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.

Datenschutz

Die IGORA-Genossenschaft ist berechtigt, die Bilder der Kunstwerke für Marketingzwecke zu verwenden. Ihre Daten werden nach Beendigung des Wettbewerbes gelöscht und werden nicht an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken weitergegeben.

Schlussbestimmungen

Das Gewinnspiel unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.